DEKRA-geprüfter Bausachverständiger für Betzenstein
Präzise Vermessung

Vermessungen für Betzenstein und Nordbayern

Gebäudeeinmessung, Grundstücksvermessung, Absteckarbeiten und Höhenaufnahmen — aus einer Hand. Unser eigenes Vermessungsbüro arbeitet mit moderner Messtechnik und in enger Abstimmung mit dem Katasteramt.

DEKRA-geprüft
Termin in 48 h
Festpreisgarantie
Vor Ort für Betzenstein

Leistungen des Vermessungsbüros

Unser Vermessungsbüro bietet Ihnen alle Vermessungsleistungen rund um Grundstück und Gebäude. Ob Sie einen Neubau planen, ein Grundstück kaufen oder ein bestehendes Gebäude dokumentieren lassen möchten — wir liefern Ihnen präzise Daten als Grundlage für Ihre Entscheidungen.

Jörg Aichinger verbindet als DEKRA-geprüfter Bausachverständiger die Vermessungskompetenz mit fundiertem Bauwissen. Das bedeutet für Sie: Sie erhalten nicht nur exakte Messdaten, sondern auch eine fachliche Einordnung — etwa wenn bei einer Bestandsaufnahme Baumängel oder Grenzüberbauungen auffallen.

  • Gebäudeeinmessung: Pflichteinmessung nach Fertigstellung eines Neubaus zur Eintragung ins Liegenschaftskataster.
  • Grundstücksvermessung: Bestimmung von Grenzpunkten, Grenzlängen und Grundstücksflächen — etwa beim Kauf, Verkauf oder bei Teilung.
  • Höhenaufnahmen: Geländeaufnahmen für die Entwässerungsplanung, Gartengestaltung oder Bauplanung auf Hanggrundstücken.
  • Bestandsaufnahmen: Vermessung bestehender Gebäude und Grundstücke als Planungsgrundlage für Umbau, Anbau oder Sanierung.
  • Absteckarbeiten: Übertragung der geplanten Gebäudeposition auf das Grundstück vor Baubeginn — die Grundlage für die Erdarbeiten.

Wann brauchen Sie einen Vermesser?

Vermessungsleistungen sind in vielen Situationen gesetzlich vorgeschrieben oder dringend empfehlenswert. Die häufigsten Anlässe sind:

  • Neubau: Vor Baubeginn ist eine Absteckung erforderlich, damit das Gebäude exakt an der genehmigten Position errichtet wird. Nach Fertigstellung wird die Gebäudeeinmessung in Bayern vom Amt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung von Amts wegen durchgeführt. Als Eigentümer sind Sie verpflichtet, den Zugang zum Grundstück zu gewähren.
  • Grundstückskauf oder -verkauf: Bei unklaren Grenzverhältnissen oder fehlenden Grenzsteinen sichert eine Grenzvermessung beide Parteien ab. Ohne eindeutige Grenzen riskieren Sie Nachbarschaftsstreit oder eine Überbauung.
  • Grundstücksteilung: Wenn Sie ein Grundstück teilen möchten — etwa zur Veräußerung eines Teilstücks oder für eine Erbaufteilung — ist eine amtliche Teilungsvermessung erforderlich.
  • Anbau oder Umbau: Bei größeren Baumaßnahmen am Bestand benötigen Sie aktuelle Vermessungsdaten als Planungsgrundlage. Auch die Einhaltung von Grenzabständen muss geprüft werden.
  • Nachbarschaftsstreit: Wenn unklar ist, wo die Grundstücksgrenze verläuft, schafft eine Grenzfeststellung Klarheit — rechtssicher und dokumentiert.

Ablauf einer Vermessung

Jede Vermessung folgt einem klaren, standardisierten Ablauf. So wissen Sie von Anfang an, was auf Sie zukommt — ohne versteckte Schritte oder Überraschungen.

1

Auftragsklärung

Sie schildern Ihr Anliegen. Wir klären den Umfang, holen vorhandene Katasterunterlagen ein und erstellen einen verbindlichen Kostenvoranschlag — kostenlos.

2

Absteckung (vor Baubeginn)

Bei Neubauten übertragen wir die genehmigte Gebäudeposition auf das Grundstück. Die Baufirma erhält exakte Bezugspunkte für die Erdarbeiten und den Fundamentbau.

3

Einmessung (nach Fertigstellung)

Nach Rohbaufertigstellung oder Bezug messen wir das Gebäude ein. Die Daten werden aufbereitet und dem Katasteramt zur Fortführung des Liegenschaftskatasters übergeben.

4

Dokumentation

Sie erhalten einen vollständigen Vermessungsplan mit Koordinaten, Höhen und Lageskizze. Bei Grenzfeststellungen dokumentieren wir die Grenzpunkte mit Protokoll.

Vermessung bei Neubauten

Wenn Sie für Betzenstein oder der Region Nordbayern ein Haus bauen, ist vor Baubeginn eine Absteckung erforderlich. Die Gebäudeeinmessung nach Fertigstellung wird in Bayern vom Amt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung von Amts wegen durchgeführt (Art. 8 VermKatG). Als Eigentümer sind Sie verpflichtet, den Zugang zum Grundstück zu gewähren.

Absteckung: Bevor die Baggerarbeiten beginnen, wird die genehmigte Position des Gebäudes auf dem Grundstück markiert. Dabei werden die Gebäudeecken, die Höhenlage und die Abstände zu den Grundstücksgrenzen exakt festgelegt. Das ist entscheidend: Weicht das Gebäude auch nur um wenige Zentimeter von der Baugenehmigung ab, kann das baurechtliche Konsequenzen haben — bis hin zum Rückbau. Die Absteckung stellt sicher, dass die Baufirma exakt dort baut, wo es genehmigt wurde.

Einmessung: In Bayern wird die Gebäudeeinmessung nach Fertigstellung vom Amt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung von Amts wegen durchgeführt. Die Einmessung ist die Voraussetzung dafür, dass Ihr Neubau in das Liegenschaftskataster eingetragen wird. Ohne diese Eintragung fehlt Ihnen ein wesentliches Dokument für künftige Grundstücksgeschäfte, Beleihungen oder Versicherungsfragen. Als Eigentümer müssen Sie lediglich den Zugang zum Grundstück gewähren.

Wir empfehlen, Absteckung und Einmessung aus einer Hand durchführen zu lassen. So sind die Bezugspunkte identisch, die Dokumentation ist konsistent, und Sie haben nur einen Ansprechpartner.

„Herr Aichinger hat sowohl die Absteckung als auch die Einmessung unseres Neubaus übernommen. Alles lief reibungslos, die Koordination mit dem Katasteramt hat er komplett abgenommen. Wir mussten uns um nichts kümmern."
— Bauherr, Gebäudeeinmessung für Betzenstein

Vermessung bei Bestandsimmobilien

Nicht nur bei Neubauten ist eine Vermessung sinnvoll. Bei Bestandsimmobilien gibt es zahlreiche Situationen, in denen aktuelle und präzise Vermessungsdaten unerlässlich sind:

  • Anbau oder Aufstockung: Bevor Sie anbauen, brauchen Sie einen aktuellen Lageplan mit den exakten Grenzabständen. Nur so können Sie sicherstellen, dass der Anbau die baurechtlichen Mindestabstände einhält.
  • Grundstücksteilung: Bei Erbschaften oder Verkäufen muss das Grundstück oft geteilt werden. Eine Teilungsvermessung ist die Grundlage für die Eintragung der neuen Flurstücke im Grundbuch.
  • Grenzkonflikte: Wo genau verläuft die Grundstücksgrenze? Wenn Nachbarn sich uneinig sind, bringt eine amtliche Grenzfeststellung Klarheit. Die festgestellten Grenzen sind rechtsverbindlich.
  • Bestandsaufnahme für Sanierung: Bei größeren Sanierungen oder energetischen Modernisierungen benötigen Architekten und Planer exakte Bestandspläne — insbesondere bei Gebäuden, für die keine aktuellen Pläne vorliegen.
Vermessung anfragen — kostenloser Kostenvoranschlag in 24 Stunden. Kostenvoranschlag anfordern 0921 163 932 51

Was kostet eine Vermessung?

Die Kosten für Vermessungsleistungen richten sich nach Art und Umfang der Arbeit. In Bayern gelten die Gebührensätze der Gebührenordnung der unteren Vermessungsbehörden (GebOVerm) als Orientierung. Wir arbeiten mit Festpreisgarantie: Sie erhalten vorab einen verbindlichen Kostenvoranschlag.

  • Gebäudeeinmessung: ab ca., abhängig von der Gebäudegröße und Anzahl der Gebäudeecken.
  • Absteckung Neubau: ab ca., abhängig von der Gebäudegröße und den Geländeverhältnissen.
  • Grundstücksvermessung: ab ca., abhängig von Grundstücksgröße und Anzahl der Grenzpunkte.
  • Höhenaufnahme / Bestandsaufnahme: ab ca., abhängig vom Aufnahmeumfang.

Alle Preise verstehen sich inklusive Anfahrt für Betzenstein und die nähere Umgebung. Für weiter entfernte Orte in Nordbayern berechnen wir eine pauschale Anfahrt. Einen verbindlichen Kostenvoranschlag erhalten Sie kostenlos — rufen Sie uns an oder nutzen Sie unser Kontaktformular.

Alle Preise finden Sie auch auf unserer Kostenseite.

Vermessung für Betzenstein — Ihre Fragen

Die Kosten richten sich nach Art und Umfang der Vermessungsleistung. Eine einfache Gebäudeeinmessung beginnt bei ca., eine vollständige Grundstücksvermessung mit Grenzfeststellung liegt je nach Grundstücksgröße und Anzahl der Grenzpunkte höher. Wir erstellen Ihnen vorab einen verbindlichen Kostenvoranschlag — kostenlos und unverbindlich.

In Bayern wird die Gebäudeeinmessung nach Fertigstellung eines Neubaus vom Amt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung von Amts wegen durchgeführt (Art. 8 VermKatG). Als Eigentümer sind Sie verpflichtet, den Zugang zum Grundstück zu gewähren. Die Gebäudeeinmessung dient der Eintragung in das Liegenschaftskataster. Wir unterstützen Sie bei der Koordination und Abstimmung mit dem Katasteramt.

Die Absteckung erfolgt vor Baubeginn: Die geplante Position des Gebäudes wird auf dem Grundstück markiert, damit die Baufirma exakt bauen kann. Die Einmessung erfolgt nach Fertigstellung: In Bayern wird die Gebäudeeinmessung vom Amt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung von Amts wegen durchgeführt. Das Gebäude wird vermessen und im Liegenschaftskataster eingetragen.

Der Ortstermin für eine Gebäudeeinmessung oder Absteckung dauert in der Regel 2 bis 4 Stunden, abhängig von Grundstücksgröße und Zugänglichkeit. Die Auswertung und Dokumentation erfolgt innerhalb weniger Werktage. Bei Absteckarbeiten vor Baubeginn sind wir in der Regel innerhalb von 5 Werktagen vor Ort.

Ja. Wir arbeiten eng mit dem Vermessungsamt Betzenstein und dem Amt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung zusammen. Bei Gebäudeeinmessungen und Grenzfeststellungen übernehmen wir die Abstimmung mit dem Katasteramt, die Einreichung der Unterlagen und die Fortführung im Liegenschaftskataster. Sie haben einen Ansprechpartner für alles.

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